Hoşgeldiniz! – hoşgeldiniz!

Das ist in der Tat starker Tobak. Kurzfassung: Eine Türkin, 61 Jahre alt und seit 30 Jahren in Deutschland, kann kein Wort Deutsch. Und so, wie ich diese Meldung verstanden habe, ist dieses kein Wort wörtlich zu nehmen. Eine famose Leistung von Abgeschiedenheit. Wohlgemerkt, sie kam 1982 nach Deutschland. Damals war Helmut Schmidt noch Kanzler.

Sie hat sechs Kinder, allesamt wohl integriert und Steuerzahler, wie sie betont. Ihr Mann betreibt einen sicherlich erstklassigen Gemüseladen. Der Hinweis auf Nachwuchs und Steuerzahlerei war der eine Strang ihrer Verteidigungslinie, der andere: sie sei Analphabetin. Was wohl meinen sollte: Ich bin ein wenig dumm – und Deutsch ist so schwer. Daraufhin hat eine deutsche Behörde festgestellt, dass ihr** der IQ der Frau ausreiche, um die Buchstaben, die Wörter und die Sprache zu erlernen. Vollständiger Text dieser Meldung: einfach klicken.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe, eine untere Instanz, hat der Dame nun nahegelegt, einen Deutschkurs zu besuchen. Sie wird sich wohl samt Anwalt* an die nächste Instanz wenden – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aus den Meldungen – hier die des Gerichts – geht nur hervor, dass die Türkin irgendwann bei der Ausländerbehörde auftauchte: Anlässlich einer Vorsprache der Klägerin stellte die Ausländerbehörde fest, dass sie sich auch nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Wir wissen nicht, was sie beantragte, wir wissen nicht, ob sie Leistungen beziehen wollte. Ehrlich gesagt: Ich empfinde diese Frage als entscheidend.

Warum sollte eine Ausländerin nicht 140 Jahre in diesem Land leben, Kinder zeugen, fünf Mal am Tag gen Mekka beten und fröhlich sein? Ihr Mann zahlt Steuern, sie ist sicherlich über ihn krankenversichert, und das halbe Dutzend junger Türken lernt Zahnarzt, Zahntechniker oder Zähneausschlagen, einerlei. Alles ganz normal! Diese Variante gibt es auch in Schwarz-Rot-Gold.

Problematisch wird die Chose in meinen Augen erst, wenn die Türkin Leistungen vom deutschen Staat beantragt. Wollte Sie Hartz IV? Bekommt sie nicht, denn Ihr Mann hat eine propere Beschäftigung als Selbstständiger. Wollte sie eine Anstellung oder einen neuen Kühlschrank oder ein Digital-Gerät, mit dem sie türkisches Fernsehen empfangen kann? Wollte sie also Leistungen beziehen … dann darf dieses Land sagen: Hoşgeldiniz! Aber lernen Sie bitte Deutsch! Was hoşgeldiniz! bedeutet, lesen Sie hier. Wenn sie einfach nur gebrochen Guten Tag! sagen wollte, liest sich die Meldung so, als picke die Ausländerbehörde Unsprachler heraus.

Hey, Sie, Behörde!, die deutsche Sprache nicht zu sprechen, das ist vielleicht unangenehm, dumm, problematisch, wenig integrativ, hinderlich, unkommunikativ, ätzend, unfreundlich nach 30 Jahren gegenüber den badischen Mitbürgern – aber weder eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (bei Rot über die Ampel) noch eine Straftat (beim Rot-über-die-Ampel-Fahren jemanden töten).
________________________________
Non scholae … Unterm Strich was fürs Leben
*
 Ich habe samt Anwalt geschrieben und begann zu stutzen, samt aller meiner Nackenhärchen. Ist samt 
Anwalt richtig? Oder muss es samt Anwalts heißen, mit Genitiv-S? Nun, samt ist eine Präposition, die den Dativ regiert, nicht den Genitiv. Und der Dativ Singular von Anwalt ist nun mal Anwalt, wie Sie dem Bildchen aus dem Online-Auftritt des Dudens entnehmen können. Puhh, alles noch mal gut gegangen.
** Erst stand da: Daraufhin hat eine deutsche Behörde festgestellt, dass ihr IQ ausreiche, um die Buchstaben, die Wörter  und die Sprache zu erlernen. Das ist natürlich Quatsch, weil sich das ihr dann auf die Behörde bezieht. Warum? Wegen der Kongruenz, um die es schon einmal hier ging.

*Anzeige: Die Seite enthält Links zu mehreren Webseiten, auf denen Sie Bücher bestellen können. Hierbei handelt es sich um Werbung. In eigener Sache zwar, aber Werbung bleibt Werbung, weshalb ich Sie an dieser Stelle darauf hinweise.