Bindefrei

Das schreibt mir der Herr Conrad. Herr Conrad hat einen Laden für Elektronikartikel. Ich bin mit den Leistungen des Herrn Conrad sehr zufrieden. Das muss auch einmal gesagt werden. Die Fähigkeiten des Herrn Conrad sind sicherlich eher technische oder kaufmännische. Bei der Auswahl der Leute, die seine Werbebriefe schreiben, hat Herr Conrad kein so gutes Händchen. Oder ihm fehlt das Geld für jemanden, der noch mal drüberschaut.

Eigentlich ist der Brief fehlerfrei. Danke, Leute!

Eigentlich. Denn dieser Brief besticht durch einen … na, sagen wir mal … sehr wenig kenntnisreichen Umgang mit zusammengesetzten Nomen. Und derer gibt es viele in diesem freundlichen Brieflein an die sehr geehrten Geschäfts Partner (diese Schreibweise, Herr Conrad, wäre nur konsequent).

Regel 1. Zusammengesetzte Nomen müssen gekoppelt werden oder zusammengeschrieben. Eine Bus Halte Stelle liest sich als Bushaltestelle einfach besser. Daraus folgt messerscharf: Ein Sale Artikel liest ich als Sale-Artikel wie … richtig! Daraus folgt …

Regel 2, die keine offizielle ist, aber eine, die ich in meinem Lektorat durchziehe. Saleartikel gibt es danach nicht. Und wir lernen: Beim Zusammensetzen von Wörtern aus anderen Sprachen mit deutschen sollte man einen Koppler setzen. Wie es Conrad übrigens bei Preisvorteil-Sets tut. Um dann bei Cash Back Artikeln völlig binderfrei an die Öffentlichkeit zu geben. Über den Warenflyer sehen wir mal hinweg. Und über die Business Plus Vorteile im letzten Satz dann auch? Nein, Herr Conrad, darauf gebe ich Ihnen keine Langzeit-Garantie. Na, geht doch.

Sie warten auf Regel 3? Gibt es nicht. Dafür gibt es das Business Plus Paket, die Voltcraft Vorteilsprodukte und die Flatrate Tek Flat – bei der wäre ich noch nachgiebiger. Wenn nämlich – Regel 2.1 – eine Firma einen Eigennamen kreiert, darf sie den nennen, wie sie will. Was will sich da der Herr Conrad(!) Duden einmischen? Werden aber diese Eigennamen mit einem anderen Wort verbunden, sollte man – Regel 2.2 – auch die Bestandteile des Eigennamens durchkoppeln, beispielsweise zu Tek-Flat-Vorteilsprodukten.

Und noch ein Blick auf eine merkwürdige Konstruktion, vorletzte Zeile, erster Absatz: Man nennt ein gebrauchtes, fachmännisch geprüftes und wieder zum Verkauf stehendes Warenwirtschaftsgut (dass mir mal so ein Wort ungestützt einfällt!) refurbished. Ist schwerstenglisch, aber in Bastlerkreisen eingecitzened. Nutzt man dieses refurbished aber als Adjektiv, sollte man es irgendwie den deutschen Gepflogenheiten entsprechend auch beugen: vom refurbishten Notebook … Sie hören schon, wie schräg das klingt. Mein Vorschlag: Koppeln! Vom Refurbished-Notebook …

Mir biegen sich bei diesem Vorschlag selbst die frisch pedikürten Fuß Nägel(!) himmelwärts. Hey, hossa! Wie wäre es mit überholt? Generalüberholt, vollständig überholt?

*Anzeige: Die Seite enthält Links zu mehreren Webseiten, auf denen Sie Bücher bestellen können. Hierbei handelt es sich um Werbung. In eigener Sache zwar, aber Werbung bleibt Werbung, weshalb ich Sie an dieser Stelle darauf hinweise.