„Nachtigall“, ich hör dir „…“

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Wenn Sie denken, es ginge schon wieder um Berlin und um die Chose mit den Anführungszeichen – Recht/recht haben sie! Und um diesen Verdacht, mich ständig zu wiederholen, auszubügeln, verweise ich auf eine der unteren Zeilen dieses Textes, in der es um die Altersangabe geht. Der Mann, der dort Cannabis anbaut, ist 44 Jahre alt. Will man das anders ausdrücken, bedient man sich des Bindestrichs: 44-Jähriger. Richtig also: Der 44-Jährige und seine 31 Jahre alte Begleiterin …

Und sonst? Nachtigall, Nachtigall …

Hey, ihr Berliner Schreiber! Was dem Zebrastreifen recht ist (siehe gestern), ist dem Cannabis billig. Und dem Rauschgift auch. Und dem Wort rauschgifttypischen, zweite Zeile, ebenfalls. Dieses Wort gehört nur in Anführungszeichen, wenn es ein Zitat ist. Wenn also der Hinweisgeber gesagt hat: Ich rieche einen rauschgifttypischen Geruch. Aber mal im Ernst, sagt der: Ich nehme rauschgifttypischen Geruch wahr.

Oder sagt der: Hier riecht es nach Gras.? Und abermals meinen Dank nach Berlin an den Leser …

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