Nürnberger und Münchner, die sich für mehr interessieren als für den Club (die hiesige Mannschaft, gesprochen: Glubb) und für den FC Bayern (Finale im Preussischen am Samstag und „Finale dahoam“ eine Woche später) können mit dieser Überschrift aus meiner Heimatzeitung gestern (Nürnberger Zeitung, erste Seite) viel anfangen. Sie haben den Streit zwischen den Städten (und zwischen Altbayern und Franken) seit Wochen verfolgt. Aber Sie, Saarbrücker, Berliner oder Flensburger – können Sie jetzt sofort sagen, wer hier an wen leiht, ausleiht – wer wem etwas gibt? In wessen Besitz ist die Dürer-Kopie?
Das Problem liegt auf der Hand. Die deutsche Sprache hat fürs Leihen (juristisch genau: gegen das Versprechen der Rückgabe etwas übereignen) ein Verb: leihen. Verleihen, ausleihen, aber eigentlich leihen. Missverständlich, höchst missverständlich für Nicht-Bayern und Nur-Fußballer.
Reflexiv wäre der Satz klar: Münchner leihen sich Dürer-Kopie aus. Dann ist der Dürer im Besitz der Nürnberger, was verständlich wäre, denn schließlich war und ist Dürer Franke, geboren 1471 zu Nürnberg, gestorben 1528, ebenda. Und zwar so derart Franke, dass der bayerische Wirtschaftsminister Markus Söder (504 Jahre nach Dürer ebenfalls in Nürnberg geboren und Vollfranke) nun vorgeschlagen hat, den Nürnberger Flughafen – ein putziges, hochsympathisches Kleinod im Vergleich zum Münchner – Albrecht-Dürer-Flughafen zu nennen.
Zurück zum Leihen. So ohne erklärendes sich kapiert es keiner. Leihen die Münchner etwa den Franken eine Kopie (!) des Dürer-Porträts? Was ebenfalls nachvollziehbar wäre, denn in diesen Tagen beginnt im Germanischen Nationalmuseum zu Nürnberg, dem größten kulturgeschichtlichen Museum Deutschland, eine große Dürer-Ausstellung, und die Nürnberger leiden darunter, dass wichtige Werke des Sohnes ihrer Stadt nicht hier liegen, sondern in Wien (Albertina, Dürers Hase) oder im Prado, Madrid (Adam und Eva) beispielsweise.
Bevor wir das Rätsel lösen, blicken wir in den Duden, wie so oft: Leihen steht für zweierlei: Erstens (gegen das Versprechen der Rückgabe) vorübergehend* aus seinem Besitz zur Verfügung stellen; ausleihen. Und zweitens: sich (gegen das Versprechen der Rückgabe) etwas aus dem Besitz oder dem Verfügungsrecht eines anderen erbitten, ausleihen.
Klarer wird das nicht. Klarer ist das nur für Einheimische. Also, die Kopie des Selbstbildnisses lagert in München, die Nürnberger leihen sie, die Münchner verleihen sie. Und die Nürnberger halten sich danach nicht an die Definition von leihen, Thema: Versprechen der Rückgabe!, sondern behalten den Dürer, damit er da ist, wohin er gehört. Basta! Im Gegenzug schenkt der Glubb (siehe oben) dem FC Bayern im nächsten Derby (so nennen Kenner ein Spiel zweier Mannschaften, die nahe beieinander siedeln) de Ehrentreffer.
Dann haben wir das Problem mit dem dummen deutschen Wort leihen auch nicht mehr. Dann muss es heißen: Nürnberger leihen Münchnern Dürer-Kopie endgültig aus – Rückgabe erst, wenn der Glubb Champions-League-Sieger ist. Oder: „Finale: Dürer wieder dohoam!“
*Kurze Anmerkung zu dem Zitat aus dem Duden: Wolf Schneider, der große Sprachlehrer, nähme sich diesen Satz vor. Recht hätte er, wenn er anmerkte: Das vorübergehend ist überflüssiger Satz-Ballast. Denn das Versprechen der Rückgabe schließt das Adverb vorübergehend ein.