Liebe Leute, liebe Schreiber, liebe Redakteure, wir wissen ja alle, was gemeint ist. Gemeint ist das Verfassungsgericht um Herrn Voßkuhle, das sich mit der Entscheidung zu den Klagen wegen der Euro-Rettung nun bis September Zeit nehmen will. Alles gut …
Aber lässt Herr Voßkuhle Frau Merkel deswegen zappeln? Zappeln, so sagt es der Duden, nennt man es, wenn ein Körper kurz und schnell ruckartige Bewegungen macht. Ein Fisch zappelt im Netz, ein Ball auch, ein Philipp zappelt im Struwwelpeter, und Kinder zappeln häufig bei Tisch, wenn man ihnen das iPhone weggenommen oder die Daumenschrauben gelöst hat.
Nun, der Duden sagt auch noch etwas über zappeln lassen. Ich darf zitieren: (umgangssprachlich) jemanden absichtlich länger als nötig auf eine ungeduldig erwartete Nachricht, Entscheidung warten lassen, über etwas im Ungewissen lassen. Sie sehen schon, im Ausdruck jemanden zappeln lassen ist die Komponente mit Absicht ärgern, jemandem etwas Mieses wollen enthalten – der Zappelnlassende tut etwas absichtlich, länger als nötig.
Herr Voßkuhle hat sicherlich alles andere vor als Frau Merkel absichtlich lange warten zu lassen. Und – abgesehen davon, dass sich niemand die Kanzlerin zappelnd vorstellen will – gäbe es auch ein anderes, gutes Wort: warten. Oder im Unklaren lassen. Oder irgendetwas mit Hängepartie.