Neues aus der Kanzlei

160831_EisenbergWir lesen heute einen Ausschnitt – hier nenne ich mal Buch und Autor, weil empfehlenswert – aus Eisenberg, einem Krimi von Andreas Föhr, erschienen bei Knaur. Föhr hat eine Münchner Anwältin entworfen, Rachel Eisenberg, die mit festem Schritt auftritt und den mutmaßlichen Mörder einer jungen Frau verteidigen soll. Langweilig? Nein, denn (1) will der Herr nicht verteidigt werden, (2) will er schon grad gar nicht von ihr verteidigt werden, denn sie ist seine ehemalige Geliebte, (3) gesteht er die Tat, (4) wird er als Penner aufgegriffen, in Wirklichkeit aber ist er einer der renommiertesten Physiker weltweit. Als Ausgangslage reicht das, denke ich.

Umso überraschter beim Lesen dieses unterhaltsamen Werks war ich, als ich passierte, was Sie oben sehen: Einen Satz wie

Ein Tätigwerden der Polizei war folglich mehr als angezeigt

… ließe ich ja noch durchgehen, auch wenn eher holprig formuliert, Föhr öffnet ein wenig die Tür zum Kanzleideutschen; die Konstruktion mit mehr als habe ich hier schon einmal als übel bezeichnet.

Aber dann … aber dann macht Föhr mit einer Häufung(!) von Substantivierungen(!) auf -ung(!) weiter, streift sich die Ärmelschoner über und begibt sich endgültig in die Kanzlei.

Dadurch trat eine gewisse Verunsicherung hinsichtlich ihrer Beteiligung an den Geschehnissen ein.

Himmel, hilf! … eine gewisse Verunsicherung hinsichtlich ihrer Beteiligung … So reden Staatsanwälte, so reden Referendare der Juristerei, wenn sie zum ersten Mal einen Fall vertreten müssen. …hinsichtlich! Föhr ist Jurist, vielleicht hat er den Satz aus einer Akte.

Hinsichtlich der Formulierung(!) in dieser Ausformung(!) der Textualisierung(!) der Geschehnisse(!) tritt bei mir schlagartig meine Veranlagung(!) zur Rotstiftisierung(!) in die Durchführung(!).

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