Platz da!

Wenn Sie dieses Schildchen sehen, denken Sie zuerst dieses: Meine Rostlaube parke ich hier besser nicht, denn da wohnt ein bissiger Kampfhund, und dessen Herrchen hat ein Telefon und ruft sofort die Polizei. Kosten: um die zweihundertfünfzig Euro plus zerrissene Hose (Kampfhund) plus Ohrenarzt (Herrchen). Ist doch so. Also, Rostlaube weg, da im Weg.

Dieses Schildchen hat eine klare Aussage, nein, ich gehe so weit zu sagen, dass ein gelber Fleck vor einer Einfahrt gar nicht mehr gelesen werden muss – die Ikonografie des Gelb in Verbindung mit Fahrweg reicht. Machen wir den Test.

Was machen Sie bei diesem Schildchen?

Dasselbe. Oder sagen Sie. Na, wenn der Eigentümer einfahren will, darf ich dort parken. Steht ja nur Ausfahrt freihalten. Mehr noch: Sie sehen vielleicht den ganzen Hof dahinter ein; dort steht kein Auto. Kann also niemand ausfahren wollen.

Ich parke!

Und dann? Ehrlich gesagt vermute ich, dass ein pfiffiger Verkehrsrechtsanwalt Sie da raushaut. Deutsche Richter –  ich kenne ein paar dieser Spezies – sind sehr exakt. Sie hätte mit Ihrer Argumentation vielleicht sogar Chancen – plus das Recht auf Ersatz von: Hose (Kampfhund) plus Ohrenarzt (Herrchen).

Und dann Schildchen drei, das gleiche Spiel.

Versuchen Sie es. Sprache ist hier eindeutig. Es fehlt vielleicht ein Bitte! oder ein Hinweis auf einen Paragrafen. Ich vermute aber, dass das gar nicht nötig ist, da der Richter auf Verkehrs-Recht (hier im Sinne von: die Schildchen sind allgemein im Umlauf) beharren wir. Die Sprache der Juristen ist erst recht eindeutig.

Und bitte! nein, Horst-Rüdiger, das ist kein Aufruf zu einer Ordnungswidrigkeit und das ist auch kein Angebot, die Kosten für Ihr Unordnungs-Liebe zu ersetzen. Dies ist ein Sprach-Blog, kein ω Attac-Sprachrohr für rüstige, renitente Rentner.

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