Diverses aus dem deutschen Alltag

Heute befassen wir uns mit dem ganz normalen Alltag. Stellen wir uns den Alltag eines Personalberaters vor. Er sucht für einen Firma einen Lastwagenfahrer, der die Strecke Hammerfest – Palermo mehrmals die Woche mit seinem Vierzigtonner voller Toilettenpapier und Pferdefleisch runterratscht. Der Personalberater kann da Fehler machen. Wenn er zum Beispiel fordert, dass der Fahrer alle Sprache der passierten Länder Norwegen, Schweden, Dänemark, Deutschland, Österreich, Italien fließend spricht. Oder voraussetzt, dass der Fernfahrer (a) katholisch zu sein habe (Italien), (b) von hellem Teint (Skandinavien) oder (c) Vegetarier (Deutschland). Prompt zerren ihn die Vertreter des Evangelische Kirchentags, die Vereinigung der mediterran Pigmentierten und der Deutsche Metzgerverein vor Gericht. Und wissen Sie, womit? Mit Recht! Diskriminierung!, urteilen die Arbeitsrichter.

Und ja, dieses Beispiel ist auch diskriminierend, weil es auf einen typischen Männerberuf abzielt. Und ja, es gibt neuerdings auch Hebammeriche. Und nein, ich gelobe keine Besserung.

Seit einiger Zeit schon stand da eine andere Hürde. Der Fernfahrer musste auch als Fernfahrerin oder als Fernfahrer/in ausgelobt werden, oft kenntlich gemacht durch das Kürzel (m/w) für männlich/weiblich. Und seit neuester Zeit muss er auch noch alle die berücksichtigen, die sich weder als Weiblein noch als Männlein fühlen.

Das passiert meist durch ein X, für: egal, wer; durch ein D für divers oder durch I/T für intersexuell/transsexuell. Das hat der Gesetzgeber so gewollt. Betroffene können klagen. Arbeitsrichter müssen (sich) danach richten. Das regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz ω AGG.

In einer Zeit, in der über Toilettenbeschriftungsverordnungen, respektive Toilettenpiktogrammverordnungen gestritten wird, wundert das nicht. Aus dem Kreis der Gewerkschaften höre ich unter der Hand, dass es eine Art von AGG-Hopping gibt: Menschen, auf die eher das X-D-I/T zutrifft, bewerben sich ohne ernsthafte Absichten – in der Hoffnung auf irgendeine praktische Diskriminierung, für die man vor Gericht ziehen kann. Und das sage ich nur dem Gerücht nach, und das sage ich auch ohne jede Häme. Ich weise aber auch hin auf ω Beck online.

Leser Klaus H., von dem ich – wie immer mit Dank – dieses Bildchen und lange Erläuterungen erhalten habe, hat mir noch ein Beispiel geschickt. Das sehen Sie hier. Nun, sagen Sie, das stammt aus einem Bewerbungsportal und ist damit ja nur teilöffentlich für jene, die sich bei der Creditreform arbeits- und creditwürdigtechisch reformieren wollen.

Und dann sah ich gestern dies, sehr öffentlich, beim Aldi meines Vertrauens. Mal ehrlich, dachte ich dann, hoffentlich hat sich Aldi von allen Abgebildeten die schriftliche Bestätigung geben lassen, dass sie auf dem Foto öffentlich gezeigt werden. Hat Aldi nicht, wie eine kurze Recherche ergab.

Bernd P., der Jüngling links, hat seine Ausbildung am dritten Tage geschmissen. Sein Anwalt hat ihm den fantastischen Weg an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof vorgemalt. Wenn Sie sagen, Sie fühlen sich als ganzer Kerl, ist es diskriminierend, auf so einem Bild mit so einer Unterstellung aufzutauchen. Bernd P. schaut verdutzt. Sie fühlen sich doch irre diskriminiert, oder? Das ziehen wir durch, Aldi wird bluten, die sind auf der neuesten Forbes-Liste unter den Top-50. Ich rechne mit zweihunderttausend am Ende. Abzüglich der Anwaltskosten bleibt da immer noch ein gebrauchter Macan für Sie hängen. Sie können meinen haben. Mann, das ist ein Präzendenzfall, juristisch hoch interessant. Lassen Sie sich doch nicht so hängen! Oder muss ich noch deutlicher krampkarrenbauern? Mann, Sie wisssen doch sicher, auf welche Toilette Sie gehen müssen … oder?

 

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