Erinnern mit Grammatik

Ja, wir sind im November, ja, der November ist der traurigste Monat des Jahres, da ist nichts, dessen(!) man sich annehmen könnte. Da ist keine Freude, und die geburtsmonatsgeplagten Novembrianer träumen davon, im März oder Juli das Licht der Welt erblickt zu haben – ich kenne das. Denn Licht der Welt im November? Wo schauen Sie hin? Das genügt zur Vorrede. Denn der November ist auch der Monat des Totengedenkens.

Und so erinnert der Spiegel mit seiner Online-Truppe an die ω Bartholomäus-Nacht in Köln im Jahr 1349.

… an diesem Tag wird dem heiligen Bartholomäus gedacht, einem der zwölf Apostel …

Sie hören mich schnappatmen an diesem düsteren Tag. Sie hören es. Das Verb gedenken regiert den Genitiv, Herrschaften! Den Genitiv, ihr Spiegler! Oder um  den Duden zu zitieren: jemandes, eines Toten [dankbar] gedenken – der Opfer in einer Feier gedenken (sie in einer Feier ehren). Ist da irgendwo ein Dativ?

Oh, Sie sind Schweizer und verstehen die Aufregung nicht? Dann lese ich weiter im Duden: (besonders schweizerisch) jemandem gedenken. Der Schweizer darf das. Sie haben recht. Und das große Schweizer Nachrichtenmagazin Spiegli, gegründet in Züri in den Fünfzigern von Rudolfo Augsteinli aus Rütli, natürlich auch. Ich bitte um Nachsicht.

Und selbst wenn der Autor des Beitrages – nehmen wir das mal zugunsten des Hamburger Magazins an – Schweizer ist, dann sollte eine Redakteurin oder ein Korrekturleser solche Fehler bitte märzen … ausmärzen.

Wie ich oben schrieb: der Monat des Totengedenkens. Oder wie der Spiegel schruben würde: November? Dann, wo wir uns an die Toten erinnern tun.

Oder wie der Rheinländer, also auch der Kölner, ab heute sagt: Wolle ma die Sau rauslasse? Auch zur Pogromnacht? Hätt schon immer jutt jegange! Tärräääää!

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