Da blüht der Stiel …

Zum Wochenabschluss mal ein Ding aus der lustigen Abteilung der Stilblüten, auf dass der Stiel(!) blühe … Unsere ehemalige Schutzmacht hat vor ein paar Tagen nicht nur Herrn Obama im Amt bestätigt. Die Amerikaner haben ebenfalls über eine Reihe von Gesetzen ihrer Bundesstaaten abgestimmt. In einigen dürfen nun Homosexuelle heiraten, in anderen bleibt das nicht nur weiterhin verboten, nein, man knüpft sie, wie immer schon, am nächsten Laternenmast auf und bestreitet die Existenz des Klu-Klux-Klans.

In Colorado und Washington (nicht die Hauptstadt, sondern der Staat ganz im Norden, jaja, Nähe Kanada und so, Pazifikküste) dürfen Woodstocks Apologeten nun Marihuana in kleinen Mengen bei sich führen – ist auch preiswerter, als immer gen Amsterdam zu fliegen.

Meine Heimatzeitung, die Nürnberger, vermerkt das in einer Meldung, die die Redakteure von dpa übernommen haben. Da heißt es: In den Bundesstaaten Colorado und Washington haben Wähler der Legalisierung von Marihuana zugestimmt. So weit, so klar. Aber nun kommt es: Auf staatlicher Ebene ist der Besitz kleinerer Mengen des Rauschmittels für Konsumenten über 21 Jahren damit nun möglich.

Brüller, oder? Ich weiß nicht was dpa sich dabei gedacht hat. Aber da steht, dass auf staatlicher Ebene gekifft werden darf. Da kifft der Gouverneur mit dem Richter, die Sekretärin des Gouverneurs mit dem Finanzamtschef, und keiner wundert sich, wenn langsam in den Hallen der staatlichen Bibliotheken Marihuana-Schwaden nisten. Da wird ständig einer durchgezogen.

Ich vermute einfach, hier handelt es sich um einen Übersetzungsfehler. Gemeint ist wohl: auf den Territorien der beiden Bundesstaaten – solange der Kiffende nicht Colorado oder Washington verlässt. Wundere mich nur, weshalb weder dpa noch meine Nürnberger das irgendwie bemerkt haben.

Bemerkt haben sie ebenfalls ein kleinen Fehler nicht: … über 21 Jahren … ist leider falsch. … über 21 Jahre … wäre der Kasus erster und treffender Wahl gewesen, meine Herren!

*Anzeige: Die Seite enthält Links zu mehreren Webseiten, auf denen Sie Bücher bestellen können. Hierbei handelt es sich um Werbung. In eigener Sache zwar, aber Werbung bleibt Werbung, weshalb ich Sie an dieser Stelle darauf hinweise.