Irrt die Straßenverkehrsordnung?

Screenshot 2014-06-07 22.26.46Unterstellen Sie mir jetzt bitte nicht, ich sei ein Anhänger des Ehepaars Geiss, Carmen und Robäääät. Bin ich nicht, nein, bin ich nicht. Oder nur ein wenig. Was die beiden in der Wir-sind sooooo-prominent-Sendung Was man weiß, was man wissen sollte … bei Herrn Jauch hingelegt haben, war – unterstellt man dem Paar einen IQ-Durchschnitt des gemeinen RTL2-Zuschauers – indes aller Ehren wert.

Gewundert habe ich mich lediglich über die Großschreibung des Worts Andere in dem Bildchen, das ich vom Fernseher abgenommen habe.

Ich bin sicher, dass die Mannschaft von Günther Jauch alles sehr sorgsam prüft. Die Großschreibung hier beruht auf einem Zitat. Und tatsächlich heißt es in der StVo, der Straßenverkehrsordnung, Paragraf 30: Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Harhar, da haben wir es.

Ich halte mal kurz gegen die Großschreibung. Was? Den Duden und sein famoses Werk Richtiges und Gutes Deutsch, den grünen Band aus der Duden-Standard-Reihe. Dort heißt es: Die verschiedenen Formen von ander- werden im Allgemeinen, auch in Verbindung mit einem Artikel, kleingeschrieben: der / die / das andere, die anderen, ein anderer, alles andere, nichts anderes, keine andere, jemand anders / anderer, zum einen – zum andern, unter anderem, wie andere meinen ...

Na, bitte! Doch dann stört mich die Einschränkung im Allgemeinen …

Und ich lese den Duden weiter: Man kann es auch großschreiben, wenn hervorgehoben werden soll, dass andere nicht als unbestimmtes Zahlwort gemeint ist: die Suche nach dem Anderen (= nach einer neuen Welt), der Dialog mit dem Anderen (= dem GegenüŸber). Zitatende.

Herrschaftszeiten! Wenn nicht ein unbestimmtes Zahlwort gemeint ist … Gibt es einen klareren Beleg für ein unbestimmtes Zahlwort als diese Wendung aus dem Gesetzestext? Die anderen … Nachbarn – Anwohner – Schläfer – Ruhebedürftigen – Kläger – Ohrenarzt-Patienten.

Nein, nein, hier irrt die StVo. Und wie? Deutlich …

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