Die Meinung der Bloggerinnen’s

141128_BloggerinnenWie Sie wissen, tummele ich mich im Kreise derer, die Bücher schreiben. Ich lese auch viel im Kreise derer, die Bücher schreiben. Hin und wieder blogge ich auch über Bücher, die ich bearbeitet habe. Ich kenn mich also aus. Und so sollte mich nicht wundern, was Sie da lesen. Ein Autor hat sein Buch fertig geschrieben. Es heißt Liebe ist kein Gefühl. Herzschmerz, wahrscheinlich.

Und im Rahmen einer Werbekampagne für sein Werk sammelt er die Stimmen der Bloggerinnen zu seinem Gedanken über die Liebe. Heißa, was da alles zusammenkommt. Vor allem aber haben die Blogs Namen, die alle irgendwie auf Apostroph-S enden.

Kitty’s Bücherblog, Binchen’s auch, die Line’s haben wir und die Ka-Sa’s. Himmel, hilf! So, liebe Apostroph-S-Aufreger. Abkühlen! Die dürfen das! Die dürfen sich so nennen. Macht zwar keinen guten Eindruck, aber wer wollte sie daran hindern, sich einen Namen zu geben, der ihnen passt. Ich etwa?

Ich, der ich mich Michi’s Schreibe nennen könnte?

Die Dudens? Nein, die Duden’s (Achtung, Fehler!) sagen zwar irgendwie igittigitt!, aber was wollen sie gegen des Menschen freien Willen bei der Namensgebung ausrichten? Bliebt der Menschenrechtsgerichtshof. Die Instanz fürs Gute, Wahre, Schöne.

Der Menschenrechtsgerichtshof hat am 29. Februar 2015 entschieden – und zwar nach 16 Jahren eisernster Verhandlung, so lange war die Klage des Baden-württembergischen Verbands besorgter Grundschullehrerinnen (BWVBG) anhängig –, dass ihn das nichts angehe und zurückverwiesen an den International Courtyard fürs Sprachgefühl. Recht hat er. Und so finde ich in dem Bildchen viel erschreckender, dass zwei Ausdrücke auftauchen, bei denen sich mir die Fußnägel biegen: Ein Must Have! und Ein absolutes Must-Read! Gut, eines zählt nicht, weil Assi der Sprache eh nicht so ganz mächtig ist. Schriebe sie sonst: … an mir vorrüber gegangen ist, getrennt und mit zwei R? Aber die Magischen Momente? Must das be? Und wenn, then doch please Must-have, pleez ….

*Anzeige: Die Seite enthält Links zu mehreren Webseiten, auf denen Sie Bücher bestellen können. Hierbei handelt es sich um Werbung. In eigener Sache zwar, aber Werbung bleibt Werbung, weshalb ich Sie an dieser Stelle darauf hinweise.