Wenn das Wetter so ist, dass es einem nachträglich den Frühling vermiest, bin ich es auch, nachtragen, und zwar trockenen Fußes. Heute wird nachgetragen, zu Beginn der Woche. Da liegt zweierlei: der Brief der Berliner Verkehrsbetriebe in der Causa Havelhöhenweg, die wir hier zuletzt behandelt haben.
Nun hat ein Vertreter der BVG einen Brief an den Herrn geschrieben, der mich auf den Fall aufmerksam gemacht hat. Ich darf diesen Brief zitieren, weil er kein Ende offen lässt; Frau König schreibt: Wir haben uns mit der für die Erstellung des Flyers zuständigen Agentur in Verbindung gesetzt. Dort teilte man uns mit, dass man sich, als der Flyer damals entwickelt wurde, nach der Recherche zum Wanderweg an der dreiteiligen Schreibweise „Havel Höhen Weg“ orientierte. Diese wurde aus dem Aktionslogo, das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Informationsmaterial genutzt wird, abgeleitet. Eine weitere spätere telefonische Rücksprache mit der Pressestelle des Senats ergab die Information, dass es zu diesem Zeitpunkt keine reine eindeutige Schreibweise des Weges gab, da der Weg z.B. auch nicht im Straßenverzeichnis eingetragen ist. Zwischenzeitlich ist sicherlich die Schreibweise „Havelhöhenweg“ gängiger und wird bei der nächsten Aktualisierung entsprechend umgesetzt. Wir hoffen, dass wir den Sachverhalt damit klären konnten.
Ein kleiner Erfolg, immerhin. Das war der erste Nachtrag. Doch der zweite folgt sogleich.
Frau Hartmann fragt im Nachgang zur Geschichte über Springsteen, der den Zuschauern lehrt, ob denn auch das Verb gedenken mit anderen Fällen als dem gewohnten Genitiv verwendet werden darf. Nun, der Duden ist da eindeutig. Während das lehren nicht zu retten ist, besteht Hoffnung für gedenken: In der Bedeutung »sich ehrend an jmdn. erinnern« steht gedenken mit dem Genitiv: Gedenkt der lieben Verstorbenen. Die Konstruktion mit dem Dativ (Sie gedachten dem Toten.) ist standardsprachlich noch nicht anerkannt.
Und wir fügen hinzu: Möge sie auch nie anerkannt werden!