Waschen Sie mal Ihre Sprache!

Hier sehen Sie einmal, was passiert, wenn Juristen die Sprache entern. Das Bild, aufgenommen im sauerländischen Brilon, ist ein feines Beispiel dafür, wie  Sprache unverständlich wird. Schauen Sie sich nur den ersten Satz an: unter Zugrundelegung. Da graust es einem doch …

Schauen Sie sich weitere Sätze an: Da hat der Jurist unterschieden zwischen Nutzungshinweisen –  Bedienungshinweisen – Einfahrtshinweisen – etwaigen Anweisungen. Nichts hat der Jurist ausgelassen, und er hat darauf bestanden, genau so zu formulieren, weil er sich immer mit einem Kläger samt noch schlauerem Juristen vor einem Richter sieht.

Unter 2. fällt dann der zumindest beklagenswerte Gebrauch des Wortes außer auf. Zwar ist es nicht falsch, außer als Konjunktion einzusetzen, wie es hier geschieht geschieht. Aber eleganter ist auf jeden Fall der Gebrauch dieses kleinen Wörtchens als Präposition. Gemeint ist hier der Sinn von es sei denn …

.

*Anzeige: Die Seite enthält Links zu mehreren Webseiten, auf denen Sie Bücher bestellen können. Hierbei handelt es sich um Werbung. In eigener Sache zwar, aber Werbung bleibt Werbung, weshalb ich Sie an dieser Stelle darauf hinweise.