Nuschel nicht so!

Sie gehen ins Reisebüro. Sie wollen nach Porto fliegen. Sie nennen das Reiseziel. Die freundliche Dame im Reisebüro versteht Bordeaux, französische Atlantikküste, statt Porto, portugiesischer Atlantik. Die Reiseverkehrskauffrau wiederholt mehrfach den Ort, den sie verstanden hat. Sie stimmen zu. Sie erhalten einen Flugschein mit dem Ziel Bordeaux. Sie verlassen das Reisebüro. Später stellen Sie fest, dass Ihnen dieser Flugschein wenig hilft beim Port(o!)wein-Gelage, da er ein falsches Ziel führt. Sie wollen Ihr Geld zurück. Das Reisebüro verklagt Sie vor dem Amtsgericht. Es sieht nicht ein, dass der Fehler für diese Verwechslung bei der Dame Reiseverkehrskauffrau liegt.

Sie verlieren. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Canstatt stellt fest, dass man sich klar ausdrücken muss, wenn man irgendwohin möchte: Wer Leistung will, muss Klardeutsch reden.

Zugegeben, Porto und Bordeaux klingen sehr ähnlich. Beide Orte stehen namentlich für leckere Getränke. Und beide Orte sind voneinander nicht wirklich weit entfernt – naja, 1003 Kilometer oder neun Stunden mit dem Auto von Theke zu Theke, wie Google Maps mir sagt.

Also, wie konnte das denn sein? Wenn Sie sich nun eine sächselnden Sächsin vorstellen oder eine fränggelnde Fränkin (siehe mein Eintrag von gestern) oder – wie wohl in diesem Fall – eine stark schwäbelnde Schwäbin kann das schon mal passieren.

Schlimmer noch, die Reisewillige schaut ja sicherlich irgendwann auf den Flugschein und sieht, dass es nach Bordeaux geht. Sie wälzt den alten Diercke-Atlas oder googlemapt. Wie schreibt man Bordeaux? Sicherlich nicht wie Porto. Und wir lernen wieder, dass vielen Menschen ein gewisses Maß an Rechtschreibkenntnissen durchaus dabei helfen könnte, Geld zu sparen, abgesehen einmal von einer kleinen Portion an Geographiekenntnis.

Also, wie schreibt man Bordeaux? Wie schreibt man jene Stadt, die an den Bordes des Eaux, den Kanten der Gewässer, dem Gestade, liegt? Ganz sicher nicht, wie es der Ausschnitt aus der Seite kostenlose-urteile.de nahelegt, den Sie oben sehen: Dort steht Bourdeaux mit einem U nach dem O. In diesem Zusammenhang ganz schön peinlich.

Die besonders Misstrauischen unter Ihnen haben jetzt schon nachgeschaut, ob es nicht vielleicht eventuell nun doch einen Ort namens Bourdeaux gäbe. Gibt es, aber der hat keinen Flughafen …
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Non scholae … Unterm Strich was fürs Leben
In dem kleinen Ausschnitt finden Sie, direkt zu Beginn des dünner gedruckten Textes, die Wendung … im zugrunde liegenden Fall … – so reden Juristen. Ist das abermals ein Fehler? Muss es zu Grunde liegen oder zugrundeliegen heißen? Nein, den Verb-Bestandteil liegen zu trennen von zugrunde, ist im Grunde(!) richtig. Allein, ob Sie zugrunde oder zu Grunde schreiben, ist einerlei. Hier dazu das Zitat aus der Mutter aller Deutschvorschriften: ... zugrunde/zu Grunde liegen [einer Sache] als Grundlage dienen, die Grundlage [fŸür etwas] bilden: das diesem Urteil zugrunde liegende Gesetz; In der Tat lag dem Begriff Demokratie ursprüŸnglich die Vorstellung von der antiken Polis zugrunde [Fraenkel, Staat 75] …

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